Unternehmensberatung

Steuerberatung für Familienunternehmen — strategisch, proaktiv, langfristig

Wir denken nicht in Steuererklärungen, sondern in Unternehmensstrukturen. Mit tiefer Expertise begleiten wir Familienunternehmen ganzheitlich von der laufenden steuerlichen Beratung und Deklaration — einschließlich Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen — bis hin zur geordneten Unternehmensnachfolge.

Mehr als Steuererklärungen — strategische Gestaltungsberatung

Laufende Steuerberatung für Familienbetriebe geht weit über die jährliche Steuererklärung hinaus. Wir denken mit, zeigen Chancen auf und gestalten aktiv mit. Der entscheidende Unterschied zwischen reaktiver und proaktiver Steuerberatung liegt im Zeitpunkt: Wer erst nach dem Jahresabschluss fragt, verschenkt Gestaltungspotenzial. Wir begleiten Sie das ganze Jahr — als strategischer Partner, nicht nur als Erfüllungsgehilfe.

Familienunternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen: Die Interessen der Familie, die Erfordernisse des Unternehmens und die steuerlichen Rahmenbedingungen müssen in Einklang gebracht werden. Dabei ist ein ganzheitlicher Blick auf GmbH-Struktur, Gesellschafterverträge, Gewinnverwendung und Vermögensaufbau unerlässlich.

Unsere Spezialisierungen:
Betriebsaufspaltung · Holding-Strukturen · GmbH & Co. KG · Geschäftsführergehalt · verdeckte Gewinnausschüttung · Betriebsprüfungsbegleitung

Holding-Strukturen: Steuervorteile systematisch nutzen

Eine Holding-Struktur ist eines der wirksamsten Instrumente zur nachhaltigen Steuergestaltung für Familienunternehmen. Indem eine Holding-GmbH als Muttergesellschaft über den operativen Gesellschaften steht, entstehen erhebliche steuerliche Vorteile.

Gewinne, die von der operativen GmbH an die Holding ausgeschüttet werden, sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei. Die effektive Steuerbelastung beträgt damit lediglich 1,5 % statt des regulären Körperschaftsteuersatzes. Dieser Hebel ermöglicht es, Gewinne in der Holding zu thesaurieren, zu reinvestieren und langfristig Vermögen aufzubauen bei gleichzeitig erheblich reduzierter Steuerlast.

  • Steueroptimale Gewinnthesaurierung: Gewinne in der Holding parken und reinvestieren, statt sofort der privaten Einkommensteuer zu unterwerfen
  • Haftungsminimierung: Operative Risiken in Tochtergesellschaften halten, Vermögen in der Holding sichern
  • Organschaft: Bei enger wirtschaftlicher Verbundenheit können Verluste einer Tochter mit Gewinnen anderer Gesellschaften verrechnet werden
  • Steuerstundung durch Thesaurierung: Bis zur Ausschüttung an die Gesellschafter wird die persönliche Einkommensteuer aufgeschoben — ein enormer Zinseszinseffekt über Jahre

Die Einrichtung einer Holding-Struktur ist mit einmaligem Aufwand verbunden, zahlt sich aber bei Unternehmen ab einem jährlichen Gewinn von rund 100.000 - 150.000 Euro typischerweise nach wenigen Jahren aus. Wir analysieren Ihre Situation und berechnen den individuellen Vorteil.

Unternehmensnachfolge — rechtzeitig planen, steueroptimal übergeben

Familienunternehmen stehen früher oder später vor der Frage der Nachfolge. Ob an die nächste Generation, an externe Erwerber oder im Wege der Umstrukturierung. Jede dieser Optionen hat eigene steuerliche Konsequenzen und erfordert sorgfältige Planung.

Die zentrale Weichenstellung liegt oft in der Entscheidung zwischen Schenkung und Verkauf: Während der Verkauf stille Reserven aufdeckt und steuerpflichtige Gewinne auslöst, bietet die vorweggenommene Erbfolge erhebliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Die §§ 13a/13b ErbStG sehen für Betriebsvermögen weitreichende Verschonungsregelungen vor — bis zu 100 % Steuerfreistellung bei entsprechender Betriebsfortführung.

Mit langjähriger Erfahrung in der Unternehmensnachfolge kennen wir die Hebel und entwickeln maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse eine Übergabestrategie — langfristig, rechtssicher und steueroptimal.

Betriebsprüfung — souverän vorbereitet

Eine Betriebsprüfung ist für viele Unternehmer eine belastende Situation. Mit der richtigen Vorbereitung und einem erfahrenen Steuerberater an Ihrer Seite müssen Sie jedoch keine Überraschungen fürchten.

Wir begleiten unsere Mandanten durch den gesamten Prozess: von der strukturierten Vorbereitung der Unterlagen und Belege über die Abstimmung einer konsistenten Argumentation bis zur Begleitung der Schlussbesprechung. Bei strittigen Sachverhalten kennen wir die aktuelle Rechtsprechung und setzen Ihre Interessen konsequent und sachlich durch.

  • Vorbereitung und Systematisierung der prüfungsrelevanten Unterlagen
  • Analyse der wahrscheinlichen Prüfungsschwerpunkte im Vorfeld
  • Begleitung aller Prüfergespräche und Schlussbesprechung
  • Strategische Argumentation bei strittigen Sachverhalten
  • Einspruch und Klage bei unberechtigten Mehrergebnissen
Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Steuerberatung für Familienunternehmen

Eine Holding-Struktur lohnt sich typischerweise ab einem dauerhaft ausschüttungsfähigen Gewinn von rund 100.000 - 150.000 Euro pro Jahr. Der entscheidende Vorteil: Dividenden von der operativen GmbH an die Holding unterliegen nach § 8b KStG effektiv nur einer Steuerbelastung von ca. 1,5 % statt der üblichen Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer. Außerdem trennt eine Holding Betriebsrisiken sauber vom aufgebautem Vermögen. Wir berechnen den konkreten Vorteil für Ihre Situation.

Idealerweise 10 bis 15 Jahre vor der geplanten Übergabe, zumindest aber so früh, dass Schenkungen und die Nutzung der 10-Jahresfrist nach § 14 ErbStG noch möglich sind. Viele Gestaltungsinstrumente benötigen Zeit. Mit 5 Jahren Vorlauf lassen sich noch erhebliche Steuervorteile erzielen. Mit 2 Jahren wird es eng, aber nicht hoffnungslos.

Bei einer Betriebsaufspaltung wird ein Unternehmen in zwei Einheiten getrennt: ein Besitzunternehmen (oft eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person), das wesentliche Betriebsgrundlagen, häufig Immobilien oder Maschinen, hält, und eine Betriebsgesellschaft (meist eine GmbH), die den operativen Betrieb führt. Das Besitzunternehmen verpachtet die Wirtschaftsgüter an die Betriebsgesellschaft. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Betriebsaufspaltung ungeplant entsteht, etwa durch einen Todesfall innerhalb des Familienverbunds, oder wenn sie sich unbeabsichtigt auflöst. Gerade die ungewollte Auflösung birgt erhebliche steuerliche Risiken, die ohne frühzeitige Beratung zu empfindlichen Nachteilen führen können. Wir beobachten die relevanten Entwicklungen kontinuierlich und beraten Sie proaktiv über mögliche Fallstricke, einschließlich einer geordneten Auflösung des Konstrukts, sofern dies im Einzelfall geboten ist.

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